BSG bleibt dabei - geriatrische Behandlung erst ab 60 Jahre
BSG bleibt dabei - geriatrische Behandlung erst ab 60 Jahre (Medizinrecht Saarland).
BSG bleibt dabei - geriatrische Behandlung erst ab 60 Jahre (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 21/20 R: Für die Kodierung des OPS 8-550 (frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung) ist regelmäßig ein Alter von 70 Jahren, zumindest aber ein Alter von 60 Jahren in Verbindung mit plausibilisierenden Angaben erforderlich (Terminbericht 49/20).
Az. B 1 KR 21/20 R: BSG urteilt, ob für die Geltendmachung des OPS 8-550 ein Mindestalter gilt (Terminvorschau 49/20).
Az. L 1 KR 25/18: Ein Mindestalter von 60 Jahren sei für den OPS 8-550.- keine Abrechnungsvoraussetzung (KHM Medizinrecht).