Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale
Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
Az. L 10 KR 102/22 KH: Nichtzahlung der Aufwandspauschale wegen fehlenden Pflegegrades bei nicht beanstandeter Abrechnung (2016) ist unzulässig und verjährt nach vier Jahren (Urteilsbegründung).