Az. L 10 KR 128/17: Prüfung des Vorliegens einer sekundären Fehlbelegung ist eine Auffälligkeitsprüfung, bzw.Wirtschaftlichkeitsprüfung
Az. L 10 KR 128/17: Kein Beweisverwertungsverbot für freiwillig zur Einsicht überlassene Patientenakte bei Prüfung des Vorliegens einer sekundären Fehlbelegung (Urteilsbegründung).