Az. B 1 KR 11/21 R: Schon die interne Bevorratung und Ausgabe von Blut und Blutbestandteilen durch das Krankenhaus definiert eine Blutbank
Az. B 1 KR 11/21 R: Schon die interne Bevorratung und Ausgabe von Blut und Blutbestandteilen durch das Krankenhaus definiert eine Blutbank (Urteilsbegründung).