Bei der Belegarztanerkennung liege die Erreichbarkeitsgrenze zum Krankenhaus bei 30 Minuten
Bei der Belegarztanerkennung liege die Erreichbarkeitsgrenze zum Krankenhaus bei 30 Minuten (KMH-Medizinrecht).
Bei der Belegarztanerkennung liege die Erreichbarkeitsgrenze zum Krankenhaus bei 30 Minuten (KMH-Medizinrecht).