Az. L 16 KR 32/22: Hohe Hürden bei psychiatrischer Krankenhausbehandlung
Az. L 16 KR 32/22: Durchgehende Fixierung stellt für sich keine medizinische Behandlungsmaßnahme dar, die der besonderen Mittel des Krankenhauses bedarf (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 32/22: Durchgehende Fixierung stellt für sich keine medizinische Behandlungsmaßnahme dar, die der besonderen Mittel des Krankenhauses bedarf (Urteilsbegründung).