Az. S 11 KR 507/19: Nach Etablierung eines Refluxzentrums kann eine positive Mindestmengenprognose nicht wegen begründeter erheblicher Zweifel erschüttert werden
Az. S 11 KR 507/19: Nach Etablierung eines Refluxzentrums kann eine positive Mindestmengenprognose nicht wegen begründeter erheblicher Zweifel erschüttert werden (Urteilsbegründung).