Az. L 26 KR 46/20: Symptom als Hauptdiagnose bei Nichtzuordnungsfähigkeit einer Verdachtsdiagnose zur Therapie
Az. L 26 KR 46/20: Bei einer Verdachtsdiagnose ist auch im Falle der Entlassung nach Hause nach stationärer Untersuchung lediglich das Symptom (hier abnorme Gewichtsabnahme) zu kodieren, wenn eine stationär durchgeführte Behandlung aufgrund eines mulitfaktoriellen Geschehens nicht spezifisch der Verdachtsdiagnose (hier Malnutrition) zugeordnet werden kann (Urteilsbegründung).