Az. L 11 KR 794/19: Die Umsetzung eines erlöserhöhenden MDK-Prüf-Ergebnisses (nachträgliche Änderung der Kodierung der Hauptdiagnose) ist gem. PrüfVV 2016 nicht von der Abrechnung augeschlossen
Az. L 11 KR 794/19: Die Umsetzung eines erlöserhöhenden MDK-Prüf-Ergebnisses (nachträgliche Änderung der Kodierung der Hauptdiagnose) ist gem. PrüfVV 2016 nicht von der Abrechnung augeschlossen (Urteilsbegründung).