Az. L 8 KR 631/18: Krankenkasse muss Kosten fuer verlegten Weaning-Patienten und Aufwandspauschale uebernehmen
Az. L 8 KR 631/18: Krankenkasse muss Kosten für verlegten Weaning-Patienten und Aufwandspauschale übernehmen - Verlegung habe nicht gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen (Urteilsbegründung).