Az. B 1 KR 41/22 R: Eine durch Druckbelastung verursachte Gewebeschädigung (L89) muss beim diabetischen Fußsyndrom dargelegt werden
Az. B 1 KR 41/22 R: Ein Dekubitus als Folge einer Druckbelastung habe nicht vorgelegen und sei daher nicht zu kodieren (Terminbericht 09/24).