Az. L 1 KR 89/18: Eine mit M96.6 kodierbare periprothetische Fraktur müsse in direktem Zusammenhang mit der (neuen) Prothesenversorgung entstanden sein
Az. L 1 KR 89/18: Eine mit M96.6 kodierbare periprothetische Fraktur müsse in direktem Zusammenhang mit der (neuen) Prothesenversorgung entstanden sein (Urteilsbegründung).