Az. S 23 KR 1119/22: OPS nicht im AOP-Katalog - Keine Brgründung notwendig
Az. S 23 KR 1119/22: Es bedarf keiner gesonderten Begründung für die stationäre Durchführung einer Nicht-AOP-Prozedur ohne MD-Prüfauftrag (Urteilsbegründung).
Az. S 23 KR 1119/22: Es bedarf keiner gesonderten Begründung für die stationäre Durchführung einer Nicht-AOP-Prozedur ohne MD-Prüfauftrag (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 7/22 KH: Fehlende medizinische Begründung bei AOP-Eingriffen und Rücksichtnahmepflicht der Krankenkassen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 15/22 R: Gesonderte Begründungspflicht bei Abrechnung vollstationärer Notfallbehandlungen (Quaas & Partner).
Az. B1 KR 4/22 R: Bei entstehenden Mehrkosten für die Krankenkasse muss eine Verlegung begründet werden (KMH-Medizinrecht).
Entwurf Nachtrag vom 20.12.2024 mit Wirkung zum 01.01.2024 für Tag des Zugangs ab dem 01.01.2024 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG, PDF, 57 kB).
Az. L 10 KR 941/21 KH: Ohne abweichende Begründung ist der Aggregatwechsel eines Herzschrittmachers (OPS 5-387.52) ambulant abzurechnen (Urteilsbegründung).
Az. L 26 KR 214/22: Aufwandspauschale und Veranlassungsprinzip (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Kein Anspruch auf Aufwandspauschale bei Veranlassung des Prüfverfahrens durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch das Krankenhaus (Medizinrecht-Saarland).
Az. B 1 KR 11/22 R: Kliniken müssen längere Verweildauer auch digital begründen (Ärztezeitung).
Ambulantes Operieren: Eingriffe sind günstiger und immer öfter möglich (Berliner Morgenpost).
Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch Fehlverhalten des Krankenhauses (BDO Legal).
Nachtragsentwurf vom 29.03.2023 mit Wirkung zum 01.04.2023, 01.05.2023 bzw. 01.07.2023 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG).
Az. B 1 KR 11/22 R: Ausbleibende medizinische Begründung veranlasste die Rechnungsprüfung, daher keine Aufwandspauschale (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 11/22 R: Der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale scheidet aus, wenn das Krankenhaus durch eine Pflichtverletzung das Prüfverfahren veranlasst (Terminbericht 07/23).
Gemeinsames Verständnis von GKV-Spitzenverband und DKG zu den Kontextfaktoren im neu vereinbarten AOP-Vertrag (Download, PDF, 480 kB).
Az. B 1 KR 11/22 R: Berechtigt die datenschutzrechtliche Weigerung, auf Anfrage eine medizinische Begründung abzugeben, die Krankenkasse zur Nichtzahlung der Aufwandspauschale? (Terminvorschau 07/23).
AOP-Kontextfaktoren: Alles nur ein großes Missverständnis!? (Kaysers Consilium, PDF, 139 kB).
Licht und Schatten durch die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) (KU 02/2023, PDF, 140 kB).
L 10 KR 474/21 KH: Fortsetzungsfeststellungsklage nur bei übergeordnetem Interesse und ungeklärter Rechtsfrage (Urteilsbegründung).
Az. S 54 KR 681/20: Die Angabe der Nebendiagnose Z74.0 (Hilfsbedürftigkeit bei eingeschränkter Mobilität) ist im § 301-Datenträgeraustausch hinreichend als Begründung der stationären Durchführung einer AOP-Prozedur (Urteilsbegründung).
Az. S 54 KR 682/20: Vom Krankenhaus wird keinesfalls gefordert, in jedem AOP-Fall eine medizinische Begründung in Textform abzugeben, die aus sich heraus eine medizinische Vollprüfung möglich macht (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/22 R: Voraussichtliche Verweildauerüberschreitung nicht angezeigt, trotzdem Anspruch auf Aufwandspauschale? (Bundessozialgericht).