Vortrag Betrug im Gesundheitswesen 2024
Betrug im Gesundheitswesen 2024 Teil 1 (Rechtsanwaltskanzlei Alt).
Betrug im Gesundheitswesen 2024 Teil 1 (Rechtsanwaltskanzlei Alt).
Entlassung aus dem Krankenhaus und die sachgerechte Nachbehandlung (Rechtslupe).
Die (elektronische) Patientenakte: Recht auf Einsicht und Befüllung (Voelker).
Leistungen angestellter Ärzte einer juristischen Person sind mit der GOÄ abzurechnen (Medizinrecht Saarland).
Az. 8 U 166/20: Auch vor ambulanten Eingriffen und Anästhesien ist eine vollständige Anamneseerhebung unerläßlich (KMH Medizinrecht).
Krankentransport-Richtlinie: Verordnung von Krankenfahrten durch Krankenhäuser im Rahmen der tagesstationären Behandlung gemäß § 115e Absatz 2 Satz 3 SGB V (Quaas & Partner).
Dokumentation: ...was nicht dokumentiert ist, ist nicht gemacht! (A&I).
Wie sich Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich vertreten lassen können (Springer).
Rechtssicherheit und -kenntnisse in der Intensivmedizin: Auswertung einer quantitativen deutschlandweiten Umfrage (A & I).
OP-Bericht: Dokumentationspflicht verschiedener Fachrichtungen (KMH-Medizinrecht).
Patient hat gegen Arzt/ Krankenhaus einen Anspruch auf kostenlose Übersendung einer Kopie seiner gesamten Behandlungsakte (Christmann Law).
Zu den rechtlich relevanten Implikationen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen (Heiseverlag).
Anforderungen an Compliance-Strukturen im Krankenhaus: Compliance-Management effektiv aufbauen und umsetzen (Buchhandel).
Rödl & Partner wolle das Geschäftsfeld Gesundheitswirtschaft ausbauen (Medienmitteilung).
Kompendium Behandlungsfehler im Gesundheitswesen (BBfG).
Rechtliche Aspekte der Telemedizin in der Kardiologie in Deutschland (Springer).
Patient muss seine Einwilligung nach Aufklärung wohlüberlegt treffen können: Eine (Sperr-)Frist dazu existiert nicht (Medizinrecht RA Mohr).
Az. 2 S 46/22 Landgericht Frankenthal: Patient bestreitet erfolgreich die Behandlung und eigene Anwesenheit (Medizinrecht Saarland).
Patientendokumentation: Datenschutzrechtliche Belange für Einsichtnahme mitunter vorgeschoben (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 26/21 R: Den Umfang des Erstattungsanspruches bei Erbringung von Krankenhausleistungen durch einen betrügerischen Nichtarzt hat die Vorinstanz noch zu ermitteln (Urteilsnbegründung).
Patientenunterlagen: Kostenlose Einsicht nach Art. 15 DSGVO oder entgeltliche Auskunft nach § 630g Abs. 1 BGB? (Der Krankenhaus-Justitiar).
Az. B 1 KR 5/21 R: Krankenkasse muss erforderliche teilstionäre Krankenhausbehandlung als wirtschaftlichere Alternative vergüten (Beck).
Az. S 38 KA 321/21: Abrechnung der GOP 32816 EBM (Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2) zu Lasten der GKV (Springer).
Az. B 1 KR 19/21 R: Bariatrische Operationen: Therapieoptionen müssen zuvor nicht tatsächlich ausgeschöpft werden (BDA).
Bundesgerichtshof: Grober Behandlungsfehler und grobe Fahrlässigkeit (KMH-Medizinrecht).
EuGH-Vorlage: Kostenfreie Zurverfügungstellung der ersten Kopie einer Patientenakte? (KMH-Medizinrecht).
Zur Erforderlichkeit einer Klingelvorrichtung im Zuge der unmittelbaren postpartalen Überwachungsphase (Springer).