Az. L 1 KR 299/19: Wortlautgetreue Auslegung beim Nierenversagen richte sich nach dem deutschen medizinisch-wissenschaftlichen Sprachgebrauch
Az. L 1 KR 299/19: Ein akutes Nierenversagen im medizinisch-wissenschaftlichen Sprachgebrauch und damit letztlich auch im Sinne der ICD-10-GM (2014 Kode: N17.9) liegt nicht erst mit Erreichen des RIFLE-Stadium Failure vor (Urteilsbegründung).