Az. L 4 KR 450/13: Für die Kodierbarkeit einer chronischen Niereninsuffizienz als Nebendiagnose (hier: N18.82) bedarf es eines nachweisbaren Aufwandes i.S. der DKR und einer belegbaren Chronizität
Az. L 4 KR 450/13: Für die Kodierbarkeit einer chronischen Niereninsuffizienz als Nebendiagnose (hier: N18.82) bedarf es eines nachweisbaren Aufwandes i.S. der DKR und einer belegbaren Chronizität (Urteilsbegründung).