Az. L 8 KR 222/19: Eine renale Denervation als ultima ratio in der Hypertonie-Behandlung entsprach 2013 dem Qualitätsgebot, die Nebendiagnosen I50.1- und N18.3 waren korrekt kodiert
Az. L 8 KR 222/19: Eine renale Denervation als ultima ratio in der Hypertonie-Behandlung entsprach 2013 dem Qualitätsgebot, die Nebendiagnosen I50.1- und N18.3 waren korrekt kodiert (Urteilsbegründung).