Az. B 1 KR 29/13 R: Eigenes Prüfregime - Krankenkassen sind jederzeit berechtigt, die sachlich-rechnerische Richtigkeit einer Krankenhausabrechnung zu prüfen
Az. B 1 KR 29/13 R: Eigenes Prüfregime - Krankenkassen sind jederzeit berechtigt, die sachlich-rechnerische Richtigkeit einer Krankenhausabrechnung zu prüfen (Medizinrecht RA Mohr).