Az. S 18 KR 732/22: Krankenkasse konnte keine Ausnahme vom gesetzlichen Aufrechnungsverbot geltend machen
Az. S 18 KR 732/22: Die Krankenkasse habe das gesetzliche Aufrechnungsverbot missachtet (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 732/22: Die Krankenkasse habe das gesetzliche Aufrechnungsverbot missachtet (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 732/22: Das gesetzliche Aufrechnungsverbot ist zu beachten (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 937/21: Aufrechnungserklärung der Krankenkasse (hier: strittiger OPS 8-981) erfolgte ohne entsprechende Ermächtigungsgrundlage (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 931/21: Eine einseitige Auslegung und Erweiterung des OPS 2019 (hier: Mindestmerkmale zu 8-981) durch den MDK über den Wortlaut hinaus ist unzulässig. (Urteilsbegründung zum Urteil mit dem Aktenzeichen S 7 KR 931/21).
Az. S 7 KR 928/21: Ein einseitig durch den MDK festgelegter Umfang einer neurologischen Befunderhebung ist - da nicht vom OPS 8-891 vorgegeben - unzulässig (Urteilsbegründung).
L 16/4 KR 18/20: Versehentliche Nichtvorlage der Dokumentation des Neurostatus bei objektiv guter Mitwirkung führt nicht zur Präklusion gem. PrüfvV 2016 (Urteilsbegründung).