Az. L 1 KR 167/21: 2014 keine TAVI ohne herzchirurgischen Stand-By
Az. L 1 KR 167/21: Bei fehlendem (international) breiten fachlichen Konsens zur TAVI-Intervention 2014 auch ohne Herzchirurgie entspricht die rein interventionell-kardiologische Erbringung nicht dem Qualitätsgebot und konnte nicht vergütet werden (Urteilsbegründung).