Az. S 1 KR 303/20: Damit eine angeborene Infektion mit P37.9 kodierbar ist, muss sie am Geburtszeitpunkt nachgewiesen sein
Az. S 1 KR 303/20: Bei unbekanntem Infektionszeitpunkt eines Neugeborenen muss mit dem ICD-Kode P39.9 kodiert werden, und nicht mit P37.9 (Urteilsbegründung).