Uniklinik Aachen bietet telemedizinische Narkoseambulanz
Deutschlands erste telemedizinische Narkoseambulanz an der Uniklinik RWTH Aachen (Uniklinik Aachen).
Deutschlands erste telemedizinische Narkoseambulanz an der Uniklinik RWTH Aachen (Uniklinik Aachen).
Überfüllte Notaufnahmen in Hannover: So wollen die Kliniken das Problem lösen (Hannoversche Allgemeine).
Rechtssicherheit und -kenntnisse in der Intensivmedizin: Auswertung einer quantitativen deutschlandweiten Umfrage (A & I).
Aufklärung bei vorhersehbarer ernsthaftes Möglichkeit der Operationserweiterung (KMH-Medizinrecht).
Ambulante Eingriffe: Behandlungsoptionen mit tendenziell höheren Risiken bei Erweiterung des AOP-Kataloges (Springer).
G-BA veröffentlicht Bewertungskriterien zur Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Zu den rechtlich relevanten Implikationen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen (Heiseverlag).
Ein passendes Krankenhaus für Elektivbehandlungen zu finden, ist nicht einfach (Berchtesgadener Anzeiger).
Az. 115 C 266/22: Patienten müssen nicht über rechtswidrige Leistungsverweigerungen privater Krankenversicherungen aufgeklärt werden (Medizinrecht Saarland).
Kompendium Behandlungsfehler im Gesundheitswesen (BBfG).
Wahlleistungsvereinbarung über Chefarztbehandlung ist auch dann wirksam, wenn Chefarzt vorhersehbar verhindert ist (Christmann Law).
Krankenhaus Eisenhüttenstadt soll Müttern ohne medizinische Notwendigkeit Kaiserschnitte nahegelegt haben (RBB24).
AOK Bayern: Gutachten bestätigen 471 Behandlungsfehler im Jahr 2022 (AOK Bayern).
Vivantes bietet neues Online-Monitoring für Wartezeiten in den Rettungsstellen (Tagesspiegel).
Patient muss seine Einwilligung nach Aufklärung wohlüberlegt treffen können: Eine (Sperr-)Frist dazu existiert nicht (Medizinrecht RA Mohr).
Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis weiterhin fragwürdig (MD Bund, PDF, 1,2 MB).
Az. VI ZR 375/21: Die Aufklärung vor einem operativen Eingriff ist Pflicht, ein Mindestabstand zwischen Aufklärungsgespräch und Einwilligung indes nicht (Bundesgerichtshof).
Az. 336 O 141/21: Zur wirksamen Vereinbarung einer Stellvertretung bei Inanspruchnahme von wahlärztlichen Leistungen (Medizinrecht Saarland).
Für die Geburtseinleitung in der klinischen Geburtshilfe stehe das zugelassene Arzneimittel Angusta (Misoprostol) statt Cytotec ab der 37. Schwangerschaftswoche zur Verfügung (Christmann Law).
Verdacht auf Behandlungsfehler in 25 Prozent der Fälle bestätigt (Pressenachricht, PDF, 2 MB).
Das Konzept der Gesundheitskioske unter der Lupe (DocCheck).
Az. 5 U 63/20: Bedenkzeit zwischen Risikoaufklärung und OP-Einwilligung (A&I).
Operation verschoben - Aufklärung wiederholen? (Kanzlei Wienke & Becker).
Einfluss der Datenschutz-Grundverordnung auf die Datenqualität bei der Erhebung von Registerdaten (Springer).
Zeitliche Aspekte bei Standards und Dokumentationspflichten (Springer).
Az. B 1 KR 20/19 R: Verstoß gegen Aufklärungspflicht des Arztes gefährdet den Vergütungsanspruch (Solidaris).
Israelitisches Krankenhaus Hamburg gewinnt Award für vorbildliche Patientenkommunikation (Pressemitteilung).