Az. S 2 KR 870/20 ER: Interesse auf Leben sei in der Abwägung höher anzusetzen als die wirtschaftlichen Interessen der Krankenkasse
Az. S 2 KR 870/20 ER: Interesse auf Leben sei in der Abwägung höher anzusetzen als die wirtschaftlichen Interessen der Krankenkasse (Urteilsbegründung).