PpUGV Jahresmeldung 2023
PpUGV Jahresmeldung für das Jahr 2023 (InEK).
PpUGV Jahresmeldung für das Jahr 2023 (InEK).
PpUGV Quartalsmeldungen für das Jahr 2024 (InEK).
Az. L 5 KR 3223/22: Die pauschalierte Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen verstoße gegen höherrangiges Recht (Urteilsbegründung).
PpUG-Nachweis-Vereinbarung für das Jahr 2024 (InEK, PDF, 812 kB).
Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) für das Jahr 2024 (InEK).
Az. L 5 KR 1586/21: Berücksichtigung struktureller Änderungen im Krankenhaus bei den Pflegepersonaluntergrenzen (Urteilsbegründung).
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur PpUGV 2024 (InEK).
Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) für das Jahr 2024: Erste Informationen (InEK).
Pflegepersonaluntergrenzen gelten bald auch in der Neurochirurgie (Deutsches Ärzteblatt).
Personalmangel bringt die Universitätsmedizin Mainz an ihre (Unter-)Grenzen (Antenne Mainz).
PpUGV Quartalsmeldungen für das Jahr 2023 - InEK Datenportal (InEK).
Übermittlung der PpUGV-Jahresmeldung für 2022 an das InEK (InEK).
Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern gemäß § 137i Abs. 4a SGB V (InEK).
Strukturdaten gem. § 5 Abs. 3 PpUGV (InEK, PDF, 27 MB).
Strukturelle Veränderungen gem. § 5 Abs. 4 PpUGV (InEK, PDF, 12 MB).
Gesamtübersicht der am 01.01.2023 gültigen Stationen und einzuhaltenden Pflegepersonaluntergrenzen (InEK, PDF, 14 MB).
Klarstellung von GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft im Zusammenhang mit der Ausbreitung der RSV-Infektionen (InEK, PDF, 53 kB).
3. Verordnung zur änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für das Jahr 2023 (InEK, PDF, 136 kB).
Krankenhaus wendet sich erfolgreich gegen InEK-Bescheid zu pflegesensitiven Bereichen / Es fehle schon an einer wirksamen Beleihung des InEK (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) für das Jahr 2023: Erste Informationen (InEK, PDF, 1,8 MB).
Zweite Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 203 kB).
Nunmehr werden etwa 90 Prozent aller Krankenhausfälle durch Pflegepersonaluntergrenzen abgedeckt (AOK).
Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Bundesrat).
Das Krankenhaus in Pfullendorf schließt Ende Oktober für immer seine Pforten (Südkurier).
Entwurf KHPflEG: "Letzten Endes verstehen die Krankenhauskonzerne nur eine Sprache - und das ist die Sprache des Geldes" (NachdenkSeiten).
DEKV: Diese Stellungnahme konzentriert sich ausschließlich auf § 137k und § 137l SGB V (DEKV).
Aus Sicht der DGfM verfehlt der Referentenentwurf das Ziel einer Entbürokratisierung gänzlich (Stellungnahme, PDF, 390 kB).
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Personalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG) (Caritas, PDF, 208 kB).
Arberlandklinik: Pflegepersonaluntergrenzen führen auch zur Umverteilung von Patienten in andere Krankenhäuser (Passauer Neue Presse).