Az. B 1 KR 30/22 B: Notfallbehandlung ändert nichts an ambulant möglicher TK-Transfusion
Az. B 1 KR 30/22 B: Keine Vergütung einer stationär durchgeführten, jedoch auch ambulant vornehmbaren Thrombozytentransfusion (Beschluss).
Az. B 1 KR 30/22 B: Keine Vergütung einer stationär durchgeführten, jedoch auch ambulant vornehmbaren Thrombozytentransfusion (Beschluss).
Az. L 1 KR 195/1: Das Krankenhaus konnte die durch die MDK-Überprüfung verminderte Rechnung nach eigener Korrektur gem. DKR höher in Ansatz bringen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 6/15 R: BSG zur Vergütung von Krankenhausbehandlung während notwendiger Verlegungsbemühungen zu weiterführender Diagnostik und resultierender Verlängerung der Krankenhausverweildauer (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 10/15 R, B 1 KR 7/15 R, B 1 KR 9/15 R, B 1 KR 6/15 R, B 1 KR 8/15 R und B 1 KR 11/15 R: BSG zur Erforderlichkeit einer stationären Behandlung und Zeitnähe der Übersendung von Behandlungsunterlagen, zur Kodierung der Hauptdiagnose und etwaiger Verletzung der DKR D002d, zur Zahlung eines Zuschlages für die Überschreitung der oberen Grenzverweildauer bei Verlegung, zum Vorliegen von Strukturvoraussetzungen bei Kodierung einer neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls und zur Absetzung von Beträgen zur Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung trotz etwaiger Anspruchsverjährung (Terminbericht 14/15).
Az. B 1 KR 10/15 R, B 1 KR 7/15 R, B 1 KR 9/15 R, B 1 KR 6/15 R, B 1 KR 8/15 R und B 1 KR 11/15 R: BSG zur Erforderlichkeit einer stationären Behandlung und Zeitnähe der Übersendung von Behandlungsunterlagen, zur Kodierung der Hauptdiagnose und etwaiger Verletzung der DKR D002d, zur Zahlung eines Zuschlages für die Überschreitung der oberen Grenzverweildauer bei Verlegung, zum Vorliegen von Strukturvoraussetzungen bei Kodierung einer neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls und zur Absetzung von Beträgen zur Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung trotz etwaiger Anspruchsverjährung (Terminvorschau 14/15).