Az. L 4 KR 985/19: Einleitung eines Prüfverfahrens vor Rechnungserhalt durch die Krankenkasse ist rechtsmissbräuchlich und löst eine Aufwandspauschale aus
Az. L 4 KR 985/19: Die Einleitung eines Prüfverfahrens vor Rechnungserhalt durch die Krankenkasse ist rechtsmissbräuchlich und löst den Zahlungsanspruch für eine Aufwandspauschale aus (Urteilsbegründung).