Extrakorporale Photopherese: Stationäre Behandlung ist leitlinientreu
Az. S 5 KR 542/13: Wegen der Erfordernis der Mittel eines Krankenhauses ist die Durchführung der extrakorporalen Photopherese nur stationär erbringbar (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 5 KR 542/13: Wegen der Erfordernis der Mittel eines Krankenhauses ist die Durchführung der extrakorporalen Photopherese nur stationär erbringbar (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 5 KR 542/13: Die Durchführung einer zellbasierten immunmodulierenden Therapie (Extrakorporalen Photopherese - ECP) nach Lungentransplantation ist stationär als Zusatzentgelt zu Lasten der GKV abrechenbar (Urteilsbegründung).