Az. L 16 KR 929/16: Die für eine MDK-Prüfung notwendigen Unterlagen müssen hinreichend konkret benannt werden
Az. L 16 KR 929/16: Die für eine MDK-Prüfung notwendigen Unterlagen müssen hinreichend konkret benannt werden (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 929/16: Die für eine MDK-Prüfung notwendigen Unterlagen müssen hinreichend konkret benannt werden (Urteilsbegründung).
Az. S 24 KR 675/15: Krankenhaus muss i.R. der PrüfvV fristgerecht nur die konkret angeforderten Unterlagen an den MDK versenden (Urteilsbegründung).