Az. S 38 KR 127/18: Bei der Diabeteskodierung kann zusätzlich zu der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose (hier: E11.40+ G73.0*) ein weiterer Kode als Nebendiagnose (G82.09) angegeben werden, der die Hauptdiagnose näher spezifizie
Az. S 38 KR 127/18: Bei der Diabeteskodierung kann zusätzlich zu der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose (hier: E11.40+ G73.0*) ein weiterer Kode als Nebendiagnose (G82.09) angegeben werden, der die Hauptdiagnose näher spezifiziert (Urteilsbegründung).