DGP-Forderung: Qualifizierte Seelsorge als festen Bestandteil des Palliativteams in die OPS-Codes 8-982 und 8-98e einbinden
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) fordert nach befremdlichem Schlichtungsspruch: Qualifizierte Seelsorge ist als fester Bestandteil des Palliativteams in die OPS-Codes 8-982 und 8-98e einzubinden (Stellungnahme, PDF, 188 kB).