Pool-Ärzte: Urteilsbegründung liegt jetzt vor
Az. B 12 R 9/21 R: Selbstständigkeit von Poolärzten hängt vom Umfang der Möglichkeiten zur Selbstorganisation der Tätigkeit ab (Urteilsbegründung).
Az. B 12 R 9/21 R: Selbstständigkeit von Poolärzten hängt vom Umfang der Möglichkeiten zur Selbstorganisation der Tätigkeit ab (Urteilsbegründung).