Az. L 4 KR 136/18: Dokumentation entsprechend der Empfehlung der DKG und der Spitzenverbände der GKV sei für die Kodierung des abrechnungsrelevanten OPS 8-987.11 ausreichend
Az. L 4 KR 136/18: Dokumentation entsprechend der Empfehlung der DKG und der Spitzenverbände der GKV sei für die Kodierung des abrechnungsrelevanten OPS 8-987.11 ausreichend - Die Prozedur habe nicht den Zweck, die Sicherstellung der Einhaltung der Maßgaben der Hygiene im Krankenhaus zu belegen (Urteilsbegründung).