Az. L 11 KR 1032/20: Schwere psychiatrische Erkrankungen können trotz Chronifizierung stationär behandlungsbedürftig sein
Az. L 11 KR 1032/20: Bei einer schweren chronifizierten psychiatrischen Erkrankung kann nicht von vornherein von einer fehlenden medizinisch-ärztlichen Beeinflussbarkeit ausgegangen werden (Urteilsbegründung).