Az. S 39 KR 2226/17: Implantation einer patientenindividuell angefertigten Kniegelenkstotalendoprothese ist gegen den Einbau einer vorkonfektionierten Endoprothese nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot abzuwägen
Az. S 39 KR 2226/17: Das Krankenhaus muss die Implantation einer patientenindividuell angefertigten Kniegelenkstotalendoprothese gegen den Einbau einer vorkonfektionierten Endoprothese nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot abwägen (Urteilsbegründung).