Az. B 1 KR 22/22 R: Amtsenthebung des vormaligen MDK-Geschäftsführers rechtsmäßig
Az. B 1 KR 22/22 R: Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz habe in grober Weise vorsätzlich gegen seine Amtspflichten verstoßen... (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 22/22 R: Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz habe in grober Weise vorsätzlich gegen seine Amtspflichten verstoßen... (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 526/20: Krankenkasse muss Mehrkosten für medizinisch notwendiges Einzelzimmer nicht übernehmen (Beck Aktuell).
Az. B 1 KR 22/22 R: Die Amtsenthebung vom Posten des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) durch den Verwaltungsrat sei rechtmäßig erfolgt (Terminbericht 41/23).
Az. B 1 KR 22/22 R: War die Amtsenthebung des Geschäftsführers des vormaligen MDK Rheinland-Pfalz wegen Verstoßes gegen Amtspflichten (genannt werden Gewährung von Leistungsprämien, Buchbeschaffung zum Gleitschirmfliegen, Anschaffung eines Allradtraktors...) unzulässig? (Terminvorschau 41/23).
Az. S 10 BA 24/20: Beim Honorararzt im Krankenhaus entscheiden Einzelfallmerkmale über selbständige oder abhängige Tätigkeit (Medizinrecht RA Mohr).