Az. L 11 KR 3288/21: Für die Kodierung einer Wundinfektion ist das Vorliegen von Infektionszeichen vorauszusetzen
Az. L 11 KR 3288/21: Keimbesiedlung oder Kolonisation reichen für die Kodierung einer Wundinfektion (hier: B37.88 Candidose) ohne lokale oder systemische Infektionszeichen nicht aus (Urteilsbegründung).