Az. L 5 KR 796/21 KH: Beatmungsstunden bei tracheotomiertem Heimbeatmungs-Patienten
Krankenhaus im Streit um Beatmung eines auch heimbeatmeten Patienten erfolgreich (Ärztezeitung).
Krankenhaus im Streit um Beatmung eines auch heimbeatmeten Patienten erfolgreich (Ärztezeitung).
Az. L 5 KR 796/21 KH: Die Voraussetzungen des OPS 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) für die Feststellung der intensivmedizinischen Versorgung heranzuziehen ist unzulässig (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 336/2: Spontanatmungsstunden sind auch dann als Beatmungszeit abzurechnen, wenn der Entwöhnungsversuch bis zur Entlassung des Versicherten nicht zu einer stabilen respiratorischen Situation geführt hat (Urteilsbegründung).
Az. S 59 KR 1471/19: Für die vom MDK Bayern für Entwöhnung geforderte Voraussetzung einer vorausgegangenen ununterbrochenen maschinellen Beatmung über eine Dauer von mindestens 24 Stunden gibt es weder in der DKR 1001l noch in den aktuellen wissenschaftlichen Beatmungsleitlinien irgendeine Grundlage (Urteilsbegründung).
Außerklinische Intensivpflege wird neu aufgestellt (KBV).
Krankenhaus Schongau ist jetzt auch Weaningzentrum (Kreisbote).
Stumm und ausgeliefert: Das Milliardengeschäft mit Beatmungspatienten (Correctiv).
Die neuen Weaning-Kodes 2021 - Probleme, Unzulänglichkeiten und unklare Abgrenzungen (Kaysers Consilium GmbH, PDF, 322 kB).
Az. S 21 KR 1837/15: Für den Ansatz von Beatmungszeiten bei heimbeatmeten Patienten auf einer Intensivstation ist die intensivmedizinische Versorgung im Einzelfall nachzuweisen. Die Behandlung auf einer Intensivstation stellt noch keine intensivmedizinische Versorgung dar (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 19/19 R: Ansetzung beatmungsfreier Intervalle im Rahmen von Entwöhnungsbehandlungen heimbeatmeter Patienten (Bregenhorn-Wendland & Partner).
Az. B 1 KR 19/19 R: Abrechnungstechnische Berücksichtigungsfähigkeit von Zeiten der Spontanatmung bei Entlassung in respiratorisch nicht stabilem Zustand (Terminvorschau 62/19).
Neuer Versorgungsvertrag mit der AOK Hessen: Therapiezentrum für außerklinische Beatmung (TAB) nimmt Betrieb auf (Pressemitteilung).
Leitfaden: Künstliche Beatmung. Was nun? (Fürst Donnersmarck-Stiftung, PDF, 459 kB).
Az. L 1 KR 16/17: Harnwegsinfektion bei einem apallischen heimbeatmeten Kind begründe keine Intensivbehandlungspflichtigkeit und damit auch keine Zählung der (hier 290) Beatmungsstunden - Definition der Intensivbehandlungsbedürftigkeit (Urteilsbegründung).