Versorgungsauftrag für Pädiatrie umfasse nicht die psychosomatische Behandlung
Az. L 16 KR 292/21: Plankrankenhaus mit Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin hat nicht automatisch auch einen Versorgungsauftrag für Kinder- und Jugendpsychiatrie / AEB-Vereinbarungen individueller Entgelte setzten kongruenten Versorgungsauftrag voraus (Urteilsbegründung).