4. Fortschreibung vom 12.8.2022 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen
4. Fortschreibung vom 12.8.2022 mit Wirkung zum 1.4.2023 der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit § 17c KHG (DKG).