Nachtrag "Schockraum 2": Fälligkeit der Schlussrechnung
Az. B 1 KR 15/22: Schockraum 2-Entscheidung mit gesonderten Anforderungen an die Fälligkeit der Schlussrechnung (KMH Medizinrecht).
Az. B 1 KR 15/22: Schockraum 2-Entscheidung mit gesonderten Anforderungen an die Fälligkeit der Schlussrechnung (KMH Medizinrecht).
Az. B 1 KR 29/22 R: Bei Patientenverlegung ohne Sachgrund trägt das Krankenhaus das Mehrkostenrisiko (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 29/22 R: Rückverweis an Vorinstanz: Ist die Verlegung zur Vermeidung tertiärer Fehlbelegung als sachgrundlos einzuordnen? (Terminbericht 16/24).
Az. B 1 KR 29/22 R: Bundessozialgericht muss über die Wirtschaftlichkeit einer Verlegung zur Vermeidung tertiärer Fehlbelegung mit nachfolgend höheren Kosten urteilen (Terminvorschau 16/24).
Az. S 48 KR 218/18: Stationär oder Ambulant? Neben der Intensität der eingesetzten Mittel ist auch der Bewertungsspielraum bei der ambulanten Vergütung heranzuziehen (Urteilsbegründung).
Krankentransporte stationärer Patienten zwischen zwei Standorten eines Krankenhauses unterliegen der Gesamtbehandlungsverantwortung des Krankenhauses und sind mit der Fallpauschale abgegolten (Terminbericht 01/24).
Az. B 1 KR 15/22 R: Konkreter intensiver Mitteleinsatz muss bei stationärer Notfallbehandlung deutlich und dokumentiert werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 15/22 R: Stationäre Notfallbehandlung: Teilweise Abkehr von Implikationen aus dem Schockraum-Urteil (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 25/22 R: BSG urteilt erneut zur Kodierung der Hauptdiagnose (Quaas & Partner).
Az. L 26 KR 127/23: Die Hauptdiagnose kann bei einer Verlegung wechseln (Urteilsbegründung).
Az. B1 KR 4/22 R: Bei entstehenden Mehrkosten für die Krankenkasse muss eine Verlegung begründet werden (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 25/22 R: Für die Kodierung der Hauptdiagnose komme es auf die objektive Behandlungssituation zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Krankenhaus an (Medizinrecht RA Mohr).
B 1 KR 25/22 R: Ressourcenverbrauch entscheidet bei konkurrierenden Hauptdiagnosen (Aortenklappenstenose und Subduralhämatom) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 18/22 R: Verlegung nur bei sachlichen Grund (Medizinrecht Saarland).
Kreiskliniken Reutlingen: Abverlegung von Patienten ohne akutmedizinischen Behandlungsauftrag notwendig (RTF1).
Az. B 1 KR 11/20: BSG senkt Hürden stationärer Vergütung bei Notfallbehandlung (BDO).
Az. B 1 KR 20/22 R: Die Versorgung gesunder Neugeborener ist eine Nebenleistung zur Entbindung oder der Krankenhausbehandlung der Mutter (Medizinrecht RA Mohr).
DIVI begrüßt Empfehlungen der Regierungskommission zur Reformierung des Rettungsdienstes (Pressemeldung).
Verbesserung bei Abrechnung von Notfallbehandlungen im Krankenhaus (STB Web).
Az. B 1 KR 25/22 R: Hauptdiagnose Aortenklappenstenose bei gleichzeitig behandeltem Subduralhämatom, wenn der Ressourcenverbrauch höher ist (Terminbericht 32/23).
Stationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung des Patienten nach 60 Minuten (Bundessozialgericht).
Az. S 221 KR 2753/21: Keine Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die Kosten eines Neugeborenentransports mangels Ermächtigungsgrundlage (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 20/22 R: Kein Verlegungsabschlag beim verlegenen Krankenhaus im Rahmen einer Verbringung eines gesunden Neugeborenen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 25/22 R: Welche Hauptdiagnose ist bei gleichzeitigem Vorliegen eines chronischen Subduralhämatoms und einer operationswürdigen Aortenklappenstenose zu kodieren? (Terminvorschau 32/23).
Az. B 1 KR 15/22 R: Ist eine auf der Stroke-Unit eingeleitete Lysetherapie mit nachfolgender Verlegung zur Thrombektomie als vorstationäre Krankenhausbehandlung abzurechnen? (Terminvorschau 32/23).
It is (not) always on Friday: inter-hospital patient transfers in orthopedic and trauma surgery (Springer).
Kein Bett frei: Schwangere wird aus Bremer Klinik nach Vechta verlegt (Radio Bremen).