Abrechnung von Coronatests als wahlärztliche Leistungen
Coronatest kann im Krankenhaus gesondert wahlärztlich mit geminderter Gebührenordnungsposition abrechenbar sein (Medizinrecht Saarland).
Coronatest kann im Krankenhaus gesondert wahlärztlich mit geminderter Gebührenordnungsposition abrechenbar sein (Medizinrecht Saarland).
Wahlleistungsvereinbarung über Chefarztbehandlung ist auch dann wirksam, wenn Chefarzt vorhersehbar verhindert ist (Christmann Law).
Az. 336 O 141/21: Zur wirksamen Vereinbarung einer Stellvertretung bei Inanspruchnahme von wahlärztlichen Leistungen (Medizinrecht Saarland).
Zwischen privatliquidierendem leitenden Krankenhaus-Arzt und nachgeordnetem (Ober-)Arzt besteht regelmäßig kein Arbeitsverhältnis, aus dem Vergütungsansprüche resultieren (Rechtslupe).
Az. 23 S 63/21: Abrechnung von Wahlarztentgelten, wenn der Versicherungsnehmer ausdrücklich die wahlärztliche Behandlung durch einen Oberarzt und nicht durch den Chefarzt wünsche (Christmann-Law).
Die Stellung als Wahlarzt werde nicht durch eine Mindestarbeitszeit oder eine Leitungsfunktion, sondern allein durch die fachliche Expertise begründet (Medizinrecht Saarland).
Wahlleistungsvereinbarung: Bestätigung des Mehrwahlarztsystems und Abrechnung von ärztlichen Wahlleistungen (Springer).
Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung mit 24 Wahlärzten (BDO-Legal).
Abrechnung von Wahlarztleistungen stellt Krankenhäuser noch immer vor Probleme (Curacon).
Az. 13 U 389/19: Mehrwahlarztsystem bestätigt (Medizinrecht Saarland).
Anforderungen an Wahlleistungsvereinbarung und Stellvertretung (Medizinrecht Saarland).
Externe Wahlarztkette auch bei enger Kooperation? (Medizinrecht Saarland).
Az. 7 U 62/16: OLG Stuttgart zu Wahlleistungen und zur Zulässigkeit der im Einzelnen abgerechneten Leistungsziffern nach der GOÄ (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Mitarbeiter des Krankenhauses Bad Berleburg seien aufgefordert, ihre Helios-Plus-Card umgehend zurück zu geben... (Siegener Zeitung).
Wahlleistungen: Abrechnung und Fehlerquellen (Krankenhaus Umschau).
Az. III ZR 255/17: BGH zum Fortbestand einer Wahlleistungsvereinbarung trotz Abweichung vom Wortlaut der gesetzlichen Wahlarztkette (Medizinrecht Saarland).