Az. B 1 KR 37/22 R: Abgrenzung von teil- zu vollstationärer Behandlung für Sectiobereitschaft nachzuholen
Az. B 1 KR 37/22 R: LSG müsse noch ermitteln, ob die die besonderen Mittel des Krankenhauses erfordernde geburtshilfliche äußere Wendung als teil- oder vollstationäre Leistung zu vergüten sei (Urteilsbegründung).