Az. B 1 KR 20/22 R: Die Verbringung eines gesunden Neugeborenen in ein anderes Krankenhaus löst keinen Verlegungsabschlag aus
Az. B 1 KR 20/22 R: Kein Verlegungsabschlag beim verlegenen Krankenhaus im Rahmen einer Verbringung eines gesunden Neugeborenen (Urteilsbegründung).