Der Anästhesist ist für die Sicherheit des beatmeten Patienten umfänglich verantwortlich
Anästhesist haftet für Fehlfunktion des maschinellen Beatmungsgerätes (Christmann Law).
Anästhesist haftet für Fehlfunktion des maschinellen Beatmungsgerätes (Christmann Law).
Aktualisierte S2k-Leitlinie: Aortenisthmusstenose im Kindes- und Jugendalter (AWMF, PDF, 210 kB).
Aktualisierte S2k-Leitlinie: Abklärung einer Zyanose im Kindes- und Jugendalter (AWMF, PDF, 890 kB).
Aktualisierte S2k-Leitlinie: Familienorientierte Rehabilitation (FOR) bei Herz- und Kreislauferkrankungen im Kindes- und Jugendalter und spezielle Rehabilitation im Jugend- und jungen Erwachsenenalter (JEMAH-Patienten) (AWMF, PDF, 160 kB).