Das Verwirrspiel des BSG zur Diagnose T83.5
Das Verwirrspiel des BSG zur Diagnose T83.5 (Med-Juris).
Das Verwirrspiel des BSG zur Diagnose T83.5 (Med-Juris).
Az. B 1 KR 26/18 R: Der ICD-Kode N30.0 sei gegenüber T83.5 der spezifischere Kode (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 523/17: Geht keine definitionsgemäße Harnwegsinfektion aus der Dokumentation hervor, fehlt auch die Voraussetzung für die Kodierung von T83.5 als Nebendiagnose (Urteilsbegründung).