Az. L 1 KR 60/21: Kann das Krankenhaus doch externe Strahlentherapie abrechnen?
Az. L 1 KR 60/21: Das LSG Hamburg bejaht eine Abrechnungsfähigkeit externer Strahlentherapie, sofern das Krankenhaus keinen entsprechenden Versorgungsauftrag habe und daher nicht zur Vorhaltung verpflichtet sei (Medizinrecht Saarland).