Az. L 5 KR 622/16: § 275 Abs. 1c S. 4 sei nicht auf Prüffälle vor dem 01. Januar 2016 anzuwenden
Az. L 5 KR 622/16: § 275 Abs. 1c S. 4 sei nicht auf Prüffälle vor dem 01. Januar 2016 anzuwenden (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 622/16: § 275 Abs. 1c S. 4 sei nicht auf Prüffälle vor dem 01. Januar 2016 anzuwenden (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 485/22: Nach DKR D012i 2015 bedeute obligate Resistenzkodierung (hier: U80.-), dass diese Kodes bei jedem Vorliegen zwingend zu verschlüsseln sind (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 32/22 R: Keine Aufwandspauschalen-Zahlungsverpflichtung für vor 2016 eingeleiteter sachlich-rechnerischer Rechnungsprüfung (Urteilsbegründung).
Dutzende Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen (Stern).
Az. L 16 KR 1/22: Krankenhaus muss rückerstatten, wenn es die Voraussetzungen des OPS 8-550 (hier: wöchentliche Teambesprechungen im Jahr 2014 und 2015) nicht nachweist (Urteilbegründung).
Az. L 11 KR 281/21 KH: Die korrekte Kodierung der Hauptdiagnose Sepsis begründet den Anspruch auf die einwandfrei abgerechnete DRG T60E (PrüfvV 2016) (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 377/21 KH: Krankenkasse durfte nach Landesvertrag NRW nicht aufrechnen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/22 R: BSG bestätigt landesvertragliches Aufrechnungsverbot für Nordrhein-Westfalen (KMH-Medizinrecht).
Ermittler gehen dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug in thüringischen MVZ bis ins Jahr 2018 nach (Merkur).
Az. B 1 KR 57/22 B: Nichteinleitung eines Prüfverfahrens führt zum Beweisverwertungsverbot (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 57/22 B: Nichteinleitung eines Prüfverfahrens durch die KK hat bei isolierter Prüfung der strukturellen Mindestvoraussetzungen einer Komplexleistung ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Behandlungsunterlagen zur Folge (Beschluss).
Az. L 5 KR 166/20: Krankenkasse hat öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch einer Aufwandspauschale, auf den die vierjährige Verjährungsfrist anzuwenden sei (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 27/21 R: Die Vorinstanz muss erneut bewerten, ob das Krankenhaus mit den vorgelegten nicht präkludierten Unterlagen seinen Vergütungsanspruch belegen kann (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 163/21 KH: Zur Anwendbarkeit der PrüfvV ist die Differenzierung von sachlich-rechnerischem Prüfregime und Wirtschaftlichkeits- bzw. sog. Auffälligkeitsprüfung bedeutsam (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 347/20: Die Krankenkasse habe allein eine sachlich-rechnerische Prüfung und keine Auffälligkeitsprüfung in Auftrag gegeben (Urteilsbergründung).
Az. S 9 KR 118/19: Auf den Prüfauftrag der Krankenkasse, nicht auf die Prüfanzeige des MDK komme es zur Bestimmung des Prüfungsgegenstandes bei der Aufwandspauschale an (Medienmitteilung).
Az. L 11 KR 637/20: Eine "nur" sachlich falsche Abrechnung kann in der Regel nicht als auf vom Krankenhaus zu vertretenden Angaben beruhend angesehen werden (Urteilsbegründung).
B 1 KR 27/21 R: Vorinstanz muss z.B. klären, ob das Interventionsprotokoll einen OP-Bericht im Sinne der vom MDK ihrer Art nach konkret angeforderten Unterlagen darstellt (Terminbericht 22/22).
Az. B 1 KR 27/21 R: Krankenkasse lässt das BSG die Ausschlussregelung in § 7 Abs 2 PrüfvV 2014 prüfen (Terminvorschau 22/22).
Neue Details zur Korruptionsanklage gegen Frankfurter Oberstaatsanwalt (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Az. S 38 KA 483/19: Wird in einem dreiseitigen Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes (Krankenhäuser) ein Abrechnungsausschluss von bestimmten Leistungen (hier: spezielle Laborleistungen nach Kapitel 32.3 EBM) vereinbart, ist eine solche Regelung mit § 115 SGB V vereinbar (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 550/19: Bei uneindeutiger Konstellation (hier: Vorliegen der Chronizität einer N18.3) trägt die beklagte Krankenkasse die objektive Beweislast, wenn sie sich eines Erstattungsanspruches berühmt (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 236/20: Bei Nichtdurchführung einer Prüfung z.B. bei Altfällen trägt die Krankenkasse die Beweislast für die Rechtsgrundlosigkeit ihrer Zahlungen (Medizinrecht Saarland).
Az. S 18 KR 126/18: Eine Nachforderung nach Schlussrechnung für Krankenhausbehandlung (hier: Umsetzung eines MDK-Gutachtens) ist bis zum Ablauf des folgenden vollen Kalenderjahrs regelmäßig nicht verwirkt (Urteilsbegründung).
Az. S 41 KR 924/19, S 41 KR 923/19: Unbeschränkte Beweislast der Krankenhäuser für korrekte Abrechnung? (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 36/20 R: BSG kippt landesvertragliches Aufrechnungsverbot (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 36/20 R: PrüfvV 2014 anwendbar auf sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung 2016 - Aufrechnung möglich (KMH Medizinrecht).