Ansätze im Krankenhausplanungsrecht NRW für sektorale Verknüpfungen
Das Krankenhausplanungsrecht in NRW zeigt erste Ansätze für sektorale Kooperationen (Gesundheitsrecht.blog).
Das Krankenhausplanungsrecht in NRW zeigt erste Ansätze für sektorale Kooperationen (Gesundheitsrecht.blog).
Gemeinsames Konzept zur sektorengleichen Vergütung soll Gesundheitswesen bedarfsgerechter und effizienter machen (Zentralinstitut, PDF, 1,1 MB).