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Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (PKV, PDF, 212 kB).



PKV-Verband, Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)sowie Beihilfestellen haben sich auf Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen geeinigt. Wir haben mit Dr. Nikolaus Melcop, BPtK-Vizepräsident, über die Vorteile für Privatversicherte gesprochen.


Herr Dr. Melcop, warum war die Abrechnungsvereinbarung überhaupt notwendig?

Das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Privat-Gebührenordnung und ihrer Bewertungen wurden zuletzt im Jahr 1996 angepasst. 28 Jahre später lässt sich eine moderne psychotherapeutische Versorgung damit nicht mehr adäquat abbilden. Das betrifft sowohl die Diagnostik als auch die Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch lag die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen deutlich unter der für gesetzlich Krankenversicherte. Die Konsequenz war, dass wiederholt Probleme und Unklarheiten bei der Kostenübernahme auftraten. Mit den gemeinsam beschlossenen Abrechnungsempfehlungen konnten wir eine Reihe von Regelungslücken schließen und den Boden für eine bessere privatpsychotherapeutische Versorgung bereiten.

Welche Leistungen wurden mit der Vereinbarung neu aufgenommen?

Eine wichtige Neuerung ist die Psychotherapeutische Sprechstunde, über die künftig auch Privatversicherte zeitnah ihre psychischen Beschwerden bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abklären lassen können. Im Rahmen der Sprechstunde werden sie über die geeigneten Behandlungsoptionen informiert und die geeignete Therapie kann zeitnah eingeleitet werden. Neu ist auch die psychotherapeutische Akutbehandlung, die in psychischen Krisen und Notfällen zur Stabilisierung und Entlastung von der akuten Symptomatik eingesetzt wird. Eine wichtige Weiterentwicklung stellt zudem die psychotherapeutische Kurzzeittherapie dar, bei der patienten- und leitlinienorientiert die jeweils geeigneten psychotherapeutischen Interventionen eingesetzt werden können. Analog dazu kann künftig auch eine gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie angeboten werden. Neu sind auch diagnostische Leistungen, psychotherapeutische Kurzinterventionen und die Einbindung digitaler Anwendungen in eine Psychotherapie.

Was ändert sich durch die Abrechnungsempfehlungen konkret für Patientinnen und Patienten?

Mit der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde können auch Privatversicherte künftig schneller ein Erstgespräch erhalten. Je nach Behandlungsbedarf und Dringlichkeit kann ihnen dann daraufhin ein differenziertes Spektrum an psychotherapeutischen Leistungen angeboten werden. Im Falle einer akuten psychischen Krise kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgen, die in der Regel innerhalb von zwei Wochen beginnt. Mit den neuen Leistungen ist es aber auch besser möglich, Privatversicherte niederschwellig psychotherapeutisch zu versorgen mit stützenden psychotherapeutischen Kurzinterventionen oder auch der Einbindung digitaler Anwendungen, soweit diese von den Kostenträgern erstattet werden.

Quelle: Pressemeldung, 28.06.2024

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