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Erster Bericht äber die Tätigkeit und Personalausstattung der Medizinischen Dienste veröffentlicht

Erster Tätigkeitsbericht der Medizinischen Dienste gibt detaillierten Einblick in Begutachtungen, Beratungen und Qualitätssicherung (MD-Bund, PDF, 2,4 MB).



Der Medizinische Dienst Bund hat seinen ersten Bericht über die Tätigkeit und Personalausstattung der Medizinischen Dienste veröffentlicht. Der Bericht bezieht sich auf die Aufgaben der Medizinischen Dienste im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Er informiert detailliert über die Anzahl und Ergebnisse der versichertenbezogenen Beratungen und Begutachtungen sowie der Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen in den Jahren 2022 und 2023. Zudem werden die Personalausstattung und die Maßnahmen der Medizinischen Dienste zur Qualitätssicherung ihrer Leistungen dargestellt.

Im gesetzlichen Auftrag unterstützen die Medizinischen Dienste die gesetzliche Krankenversicherung in medizinischen Fragen. Die Medizinischen Dienste prüfen vereinfacht gesagt, ob der richtige Patient zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort mit den richtigen Mitteln behandelt wird. Im Mittelpunkt der Arbeit der Medizinischen Dienste stehen eine hohe Versorgungsqualität und der bedarfsgerechte Zugang der Versicherten zu den Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Bei der versichertenbezogenen Beratung und Begutachtung für die Krankenkassen geht es in den meisten Fällen um die Frage, ob die sozialmedizinischen Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer beantragten Leistung vorliegen. Fast drei Millionen Mal gaben die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste im Jahr 2023 sozialmedizinische Empfehlungen zu Fragen der Krankenkassen ab, die sich auf die gesundheitliche Versorgung einer einzelnen Versicherten oder eines einzelnen Versicherten bezogen. 482.000 Mal bezogen sich die Empfehlungen auf Fragen der Kassen zur Arbeitsunfähigkeit, 407.000 Mal auf Fragen zur Vorsorge und Rehabilitation und 238.000 Mal auf Fragen zu Hilfsmitteln. Zusätzlich 430.000 Empfehlungen betrafen vielfältige weitere Versorgungen wie zum Beispiel die häusliche Krankenpflege, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder die Palliativversorgung.

Darüber hinaus prüften die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen in 1,4 Millionen Fällen, ob eine Krankenhausabrechnung korrekt war und bei mehr als 13.000 Anträgen von Krankenhäusern, ob ein Krankenhaus die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllte, um eine Leistung mit den Krankenkassen abrechnen zu können.

Ziel der Tätigkeit der Medizinischen Dienste ist es, allen Versicherten die Leistungen nach objektiven medizinischen Kriterien und zu gleichen Bedingungen zugutekommen zu lassen. Dabei sollten die Ressourcen der Solidargemeinschaft so eingesetzt werden, dass qualitätsgesicherte, medizinisch notwendige Leistungen gewährleistet und unnötige oder gar schädliche Leistungen vermieden werden.

Quelle: MD-Bund, 30.08.2024

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